Kinder die krankheitsbedingt (insbesondere im Fall von Fieber oder Magen- und Darmerkrankungen) von der Kita abgeholt werden müssen, können die Kita erst nach Ablauf von 48 Stunden wieder besuchen.
Jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes ist der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. Ist das Kind an einer ansteckenden Krank heit erkrankt, ist die Kita sofort zu benachrichtigen. Neben Infektionskrankheiten gilt dies auch für Durchfall, ansteckende Bindehautentzündungen u.ä. . In diesen Fällen benötigen wir ein ärztliches Attest, welches die Kitatauglichkeit bescheinigt.